Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2008 dem Gesetz zur
Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG)
zugestimmt. Das Gesetz wird spätestens zum 01.01.2009 in Kraft
treten.
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Eltern träumen von einer Kita in ihrer
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Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen begrüßt
die Entscheidung des Bundesrates. Nach der gemeinsamen Abstimmung
von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden am 02.04.2007
ist die Umsetzung in Rekordzeit gelungen. Die sei ein großer
Erfolg, auf den man stolz sein könnte und den Bund, Länder
und Gemeinden nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung unternehmen
könnten.
Im Verfahren zum Ausbau der Kinderbetreuung hatten sich Bund und
Länder bis Ende 2008 Zeit gegeben, um die notwendigen gesetzlichen
Grundlagen zu schaffen. Mit dem Beschluss des Bundesrates wurde
die letzte Verpflichtung aus den Bund-Länder-Vereinbarungen
erfüllt. Die Investitionsmittel in Höhe von 2,15 Milliarden
Euro seien nach Aussage der Bundesfamilienministerin endgültig
und unwiderruflich frei für die Länder.
Bereits seit 2008 sind die nötigen Mittel für Neubau-,
Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs und Renovierungsmaßnahmen
verfügbar. Fast alle Bundesländer hätten die ihnen
zugewiesenen Budgets für dieses Jahr bereits ausgeschöpft.
Die Mittel würden sowohl von den neuen als auch von den alten
Bundesländern abgerufen. Das zeige, dass überall im Land
Betreuungsplätze geschaffen werden.
Die Geschwindigkeit in den Ländern ist unterschiedlich. So
sind Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Sachsen
derzeit besonders aktiv, während andere Bundesländer eine
längere Vorlaufzeit brauchten. Die Bundesfamilienministerin
betont, dass ein ständiger Kontakt mit den Ländern bestehe
und kontrolliert werde, ob sich der Mittelabruf dynamisch fortsetzt.
Ziel des KiföG ist es, den Ausbau eines qualitativ hochwertigen
Betreuungsangebotes zu beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten
zu eröffnen. Der Deutsche Bundestag hatte das KiföG am
26.09.2008 verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die Dynamik des Ausbaus
weiter erhöht. Die im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz
erweiterten Bedarfskriterien für die Ausbauphase bis zum 31.07.2013
eröffnen noch mehr Kindern als bisher ein Angebot auf frühe
Förderung. Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine
Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen.
Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten
Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit
suchen. Ab dem 01.08.2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an eingeführt
werden.
Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die
Finanzierung geeinigt. Der Bund unterstützt den Ausbau bis
2013 zu einem Drittel mit insgesamt vier Milliarden Euro. Für
die notwendigen Mittel für Investitionen hat der Bund ein Sondervermögen
in Höhe von 2,15 Milliarden Euro errichtet. Dies ist im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz
vom 18.12.2007 geregelt. Inzwischen haben alle Bundesländer
Richtlinien zur Förderung dieser Investitionsmaßnahmen
erlassen und ihren Bedarf aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau
für das Jahr 2008 angemeldet. Zur Unterstützung bei den
Betriebskosten mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und dauerhaft
jährlich mit 770 Millionen Euro ab 2013 sieht das KiföG
die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz vor.
Quellenangaben:
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend,
Pressemitteilung
Den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: BR-Drs.
730/08 (PDF)
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs.
730/08(B) (PDF)
Weitere Beiträge:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/101/1610173.pdf
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