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Bundesrat stimmt Kinderförderungsgesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2008 dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) zugestimmt. Das Gesetz wird spätestens zum 01.01.2009 in Kraft treten.

 
  Eltern träumen von einer Kita in ihrer Nähe

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Nach der gemeinsamen Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden am 02.04.2007 ist die Umsetzung in Rekordzeit gelungen. Die sei ein großer Erfolg, auf den man stolz sein könnte und den Bund, Länder und Gemeinden nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung unternehmen könnten.

Im Verfahren zum Ausbau der Kinderbetreuung hatten sich Bund und Länder bis Ende 2008 Zeit gegeben, um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Mit dem Beschluss des Bundesrates wurde die letzte Verpflichtung aus den Bund-Länder-Vereinbarungen erfüllt. Die Investitionsmittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro seien nach Aussage der Bundesfamilienministerin endgültig und unwiderruflich frei für die Länder.

Bereits seit 2008 sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs und Renovierungsmaßnahmen verfügbar. Fast alle Bundesländer hätten die ihnen zugewiesenen Budgets für dieses Jahr bereits ausgeschöpft. Die Mittel würden sowohl von den neuen als auch von den alten Bundesländern abgerufen. Das zeige, dass überall im Land Betreuungsplätze geschaffen werden.

Die Geschwindigkeit in den Ländern ist unterschiedlich. So sind Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Sachsen derzeit besonders aktiv, während andere Bundesländer eine längere Vorlaufzeit brauchten. Die Bundesfamilienministerin betont, dass ein ständiger Kontakt mit den Ländern bestehe und kontrolliert werde, ob sich der Mittelabruf dynamisch fortsetzt. Ziel des KiföG ist es, den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes zu beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Der Deutsche Bundestag hatte das KiföG am 26.09.2008 verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die Dynamik des Ausbaus weiter erhöht. Die im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz erweiterten Bedarfskriterien für die Ausbauphase bis zum 31.07.2013 eröffnen noch mehr Kindern als bisher ein Angebot auf frühe Förderung. Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Ab dem 01.08.2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an eingeführt werden.

Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung geeinigt. Der Bund unterstützt den Ausbau bis 2013 zu einem Drittel mit insgesamt vier Milliarden Euro. Für die notwendigen Mittel für Investitionen hat der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro errichtet. Dies ist im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz vom 18.12.2007 geregelt. Inzwischen haben alle Bundesländer Richtlinien zur Förderung dieser Investitionsmaßnahmen erlassen und ihren Bedarf aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau für das Jahr 2008 angemeldet. Zur Unterstützung bei den Betriebskosten mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und dauerhaft jährlich mit 770 Millionen Euro ab 2013 sieht das KiföG die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz vor.

Quellenangaben:
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung
Den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: BR-Drs. 730/08 (PDF)
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 730/08(B) (PDF)

Weitere Beiträge:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/101/1610173.pdf


 
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